Schritte zur Therapie

Verordnung & Verrechnung

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  1. 1
    Fachärztliche Verordnung
  2. 2
    Chefärztliche Bewilligung durch die jeweilige Krankenkasse
  3. 3
    Terminvereinbarung mit dem Logopäden
  4. 4
    Erstgespräch
  5. 5
    Diagnostik, Beratung und Therapie
  6. 6
    Einreichen der logopädischen Honorarnote, der Zahlungsbestätigung und der bewilligten ärztlichen Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse

Logopädische Leistungen sollen von einem Kinderarzt, einem Zahnarzt, einem Kieferorthopäden, einem Facharzt für HNO Heilkunde, einem Phoniater, einem Neurologen oder einem Psychiater verordnet werden.

Der Verordnungsschein muss folgende Informationen beinhalten:

  • die persönlichen Daten der PatientIn/ der Versicherten
  • Medizinische Diagnose
  • Zuweisung zur logopädischen Therapie/ Behandlung
  • Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten (z.B. 10x logopädische Therapie á 60 Min T3)

Kosten & Verordnung

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Als Wahllogopäde erfolgt die Bezahlung direkt bei mir. Für die Rückverrechnung der logopädischen Therapiekosten sind der chefärztlich bewilligte Verordnungsschein und die Honorarnote des Logopäden bei der jeweiligen Krankenkasse/Zusatzversicherung einzureichen. Die Rückverrechnung ist nach der abgeschlossenen Therapie einzureichen. Je nach Krankenkasse bekommen Sie 50-70% der Therapiekosten refundiert.

Tarife

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Die Kosten richten sich nach der Tarifempfehlung des Berufsverbandes für Logopädie (logopädiaustria). 

T3 (60 Min) € 135
T2 (45 Min) € 100

Absageregelung

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Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um Absage bis 24 Stunden vorher. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die reservierte Zeit verrechnet. Ein verspätetes Erscheinen zum Termin verkürzt die Therapieeinheit.

Wie Sie Kontakt aufnehmen

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